
Die Gründung einer Familienstiftung ist ein bedeutender Schritt für Unternehmer, vermögende Privatpersonen oder Familien, die ihr Vermögen langfristig sichern und generationsübergreifend erhalten möchten. Im Gegensatz zu klassischen Nachfolgeregelungen bietet eine Stiftung die Möglichkeit, Eigentum und Einfluss dauerhaft von der Person des Stifters zu trennen und in eine rechtlich eigenständige Struktur zu überführen. Gründung einer Familienstiftung spielt die Familienstiftung eine wichtige Rolle, da sie Stabilität schafft und verhindert, dass Vermögenswerte zersplittern oder durch Erbstreitigkeiten gefährdet werden.
Was ist eine Familienstiftung?
Eine Familienstiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des privaten Rechts, deren Zweck auf die Versorgung und Unterstützung von Familienmitgliedern ausgerichtet ist. Im Unterschied zu gemeinnützigen Stiftungen verfolgt sie keinen wohltätigen, sondern einen privaten Zweck. Sie dient vor allem der Sicherung von Vermögen, der Versorgung von Angehörigen und der Wahrung des Familienunternehmens.
Typische Zwecke einer Familienstiftung sind:
Sicherung des Familienunternehmens über Generationen hinweg
Schutz des Vermögens vor Zersplitterung
Versorgung von Familienangehörigen (z. B. durch regelmäßige Ausschüttungen)
Vermeidung von Erbstreitigkeiten
Damit ist die Familienstiftung eine Form der langfristigen Nachlass- und Vermögensplanung.
Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen
Die rechtliche Grundlage für die Gründung einer Familienstiftung bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere §§ 80–88. Stiftungen sind rechtsfähige, verselbständigte Vermögensmassen, die einen bestimmten Zweck verfolgen.
Voraussetzungen sind:
Stiftungsvermögen: Es muss ausreichend Kapital vorhanden sein, um den Stiftungszweck dauerhaft erfüllen zu können (oft empfohlen: mindestens 1 Mio. Euro, je nach Bundesland variabel).
Stiftungszweck: Klar und eindeutig formuliert, rechtlich zulässig und nachhaltig umsetzbar.
Stiftungssatzung: Sie regelt die Organisation, den Zweck, die Begünstigten und die Verwaltung.
Genehmigung der Stiftungsbehörde: Jede Familienstiftung muss von der zuständigen Landesstiftungsbehörde anerkannt werden.
Ablauf der Gründung einer Familienstiftung
Die Gründung erfolgt in mehreren Schritten:
- Planung und Beratung
Vor der Gründung sollten steuerliche, rechtliche und familiäre Fragen umfassend geklärt werden. Meist ist die Beratung durch Fachanwälte und Steuerexperten unerlässlich.
- Erstellung der Stiftungssatzung
Die Satzung ist das Herzstück der Stiftung. Sie definiert die Begünstigten, den Zweck, die Verwaltung, die Organe (z. B. Vorstand, Beirat) und die Modalitäten der Ausschüttungen.
- Übertragung des Stiftungsvermögens
Der Stifter stattet die Stiftung mit Kapital oder Vermögenswerten aus, beispielsweise Immobilien, Unternehmensanteilen oder Wertpapieren.
- Anerkennung durch die Behörde
Die zuständige Landesstiftungsbehörde prüft, ob der Zweck rechtmäßig ist und ob das Vermögen ausreicht, um die Stiftung dauerhaft zu tragen.
- Rechtsfähigkeit
Nach der Genehmigung erlangt die Stiftung Rechtsfähigkeit und wird zur eigenständigen juristischen Person. Ab diesem Zeitpunkt verwaltet sie sich unabhängig von der Person des Stifters.
Kosten der Gründung einer Familienstiftung
Die Kosten für die Gründung einer Familienstiftung variieren je nach Umfang des Vermögens, Komplexität der Satzung und Beratungsaufwand. Typische Kostenblöcke sind:
Anwalts- und Notarkosten: ca. 5.000–20.000 € je nach Gestaltung
Behördliche Gebühren: wenige Hundert Euro
Startvermögen: meist mehrere Hunderttausend bis über eine Million Euro erforderlich
Laufende Verwaltungskosten: für Buchhaltung, Steuererklärungen und ggf. externe Dienstleister
Eine Familienstiftung ist daher vor allem für größere Vermögen sinnvoll.
Steuerliche Aspekte einer Familienstiftung
Die steuerlichen Auswirkungen sind ein wesentlicher Punkt.
Erbschaft- und Schenkungsteuer: Bei der Übertragung des Vermögens in die Stiftung fällt grundsätzlich Schenkungsteuer an. Allerdings profitieren Familienstiftungen von Steuervergünstigungen, da das Vermögen nicht bei jeder Erbfolge neu versteuert wird.
Einkommen- und Körperschaftsteuer: Die Stiftung selbst ist körperschaftsteuerpflichtig. Sie zahlt auf ihre Erträge Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, falls gewerblich tätig.
Begünstigte Familienmitglieder: Erhalten Ausschüttungen, die bei ihnen einkommensteuerpflichtig sind.
Langfristig kann eine Familienstiftung erhebliche Steuervorteile bringen, wenn sie als dauerhafte Struktur angelegt ist.
Vorteile der Gründung einer Familienstiftung
Vermögenssicherung: Schutz vor Zersplitterung und Zwangsverkäufen.
Unternehmensnachfolge: Sicherung von Familienunternehmen über Generationen.
Kontinuität: Der Wille des Stifters bleibt langfristig verbindlich.
Schutz vor Erbstreitigkeiten: Klare Regeln verhindern Konflikte.
Steuervorteile: Durch die dauerhafte Bindung des Vermögens können langfristig Steuern gespart werden.
Nachteile und Herausforderungen
Hohe Gründungskosten: Nur für größere Vermögen sinnvoll.
Komplexe Verwaltung: Erfordert Expertise und oft externe Berater.
Eingeschränkte Flexibilität: Satzung ist schwer abänderbar.
Steuerliche Belastung: Ausschüttungen sind für Begünstigte steuerpflichtig.
FAQ – Gründung einer Familienstiftung
- Ab welchem Vermögen lohnt sich eine Familienstiftung?
In der Regel ab ca. 1 Mio. Euro, sinnvoller ab 2–5 Mio. Euro. - Wie lange besteht eine Familienstiftung?
Grundsätzlich unbefristet, sie ist auf Ewigkeit angelegt. - Können Begünstigte frei bestimmt werden?
Ja, solange sie klar in der Satzung benannt sind. - Ist eine Familienstiftung gemeinnützig?
Nein, sie dient privaten Zwecken und unterscheidet sich von gemeinnützigen Stiftungen. - Wer kontrolliert die Stiftung?
Die Stiftungsaufsicht des jeweiligen Bundeslandes prüft, ob der Zweck eingehalten wird.
Fazit: Familienstiftung als Instrument der Vermögenssicherung
Die Gründung einer Familienstiftung ist ein wirksames Mittel, um Vermögen generationenübergreifend zu sichern, Unternehmen langfristig zu erhalten und familiäre Konflikte zu vermeiden. Sie ist jedoch komplex, kostenintensiv und vor allem für größere Vermögen geeignet. Wer diesen Weg gehen möchte, sollte professionelle Beratung in Anspruch nehmen und die Satzung sorgfältig gestalten. Richtig umgesetzt, bietet die Familienstiftung Stabilität, Kontinuität und Schutz für viele Generationen.